
Besteller Prinzip - Hinweise von IMMO-KONZEPTE
Was bedeutet das Bestellerprinzip für Makler, Vermieter, und den Mieter? Erfahren Sie jetzt alles wichtige über das Bestellerpinzip von Ihren Immobilienexperten von IMMO-KONZEPTE:
Wer beauftragt, bezahlt: Das Bestellerprinzip besagt seit dem 01.Juni 2015, dass der Vermieter die Maklercourtage bezahlen muss, wenn er einen Makler mit der Vermittlung der Wohnung beauftragt.
Was das Bestellerprinzip für Mieter bedeutet:
•Wenn Sie den Mietvertrag für eine neue Wohnung abschließen, die im Auftrag des Vermieters von einem Makler vermittelt wurde, muss der Vermieter die Maklercourtage zahlen.
•Der Vermieter darf die Maklergebühr nicht an den Mieter weiterberechnen.
•Wer explizit einen Makler mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragt, muss auch zukünftig den Makler selbst bezahlen. Was das Bestellerprinzip für Eigentümer bedeutet:
•Wenn Sie bei der Wohnungsvermietung einen Makler beauftragen, müssen Sie dessen Courtage selbst tragen.
•Trotz der Neuregelung können sich die Dienste des Maklers auszahlen, weil er die Inserate sowie die Besichtigungen übernimmt und eventuell eine Vorauswahl der Mietinteressenten durchführt.