
Wertermittlung Immobilie mit IMMO-KONZEPTE
Egal, ob Verkauf, Scheidung oder Erbfall - häufig stellt sich die Frage, wie Immobilien bewertet werden können.
Bei der Wertermittlung gibt es Unterschiede. Worauf es ankommt: Gebrauchte Immobilien oder Grundstücke werden nach dem Marktwert (Verkehrswert) bestimmt. Das ist der Preis, der gewöhnlich und ziemlich sicher zu erzielen wäre. Der Verkehrswert soll also stichtagsbezogen die Marktverhältnisse wiedergeben. Der Gesetzgeber hat für seine Ermittlung drei Verfahren festgelegt, die bei der Berechnung herangezogen werden.
Wer den angemessenen Wert seiner Immobilie wissen will, sollte den Preis allerdings nicht selbst ermitteln, sondern sich an einen unabhängigen und qualifizierten Immobilien-Experten von IMMO-KONZEPTE wenden.
Wer den Preis seiner Immobilie zu hoch ansetzt, hat als Verkäufer schlechte Karten. Der Verkauf zieht sich hin. Am Ende müssen Verkäufer das Objekt unter Wert verkaufen. Aber auch bei Erben kann es Probleme geben. Hat das Finanzamt den Wert einer Immobilie zu hoch angesetzt, können sich Erben und Beschenkte mit einem Gegengutachten wehren. Finanzamt und Gutachter greifen auf drei normierte Verfahren bei der Wertermittlung zurück: das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren.